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BPatG, 22.07.2003 - 27 W (pat) 167/01 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BPatG, 30.08.1996 - 27 W (pat) 203/94
Auszug aus BPatG, 22.07.2003 - 27 W (pat) 167/01
Wegen der Kosten des Beschwerdeverfahrens wird auf § 71 Abs. 1 Satz 2 MarkenG verwiesen; Gründe, hiervon abzuweichen, bestehen nicht, denn zumindest die Frage der klanglichen Verwechslungsgefahr der Marken stand - auch im Hinblick auf die von der Widersprechenden genannte Senatsentscheidung 27 W (pat) 203/94 vom 30. August 1996, die von einem Weglassen des Buchstabens "S" in einer entscheidungserheblichen Zahl von Fällen ausgegangen ist - nicht von vorneherein so zweifelsfrei in verneinendem Sinne fest, dass die Einlegung der Beschwerde als Verstoß der Widersprechenden gegen ihre prozessuale Sorgfaltspflicht angesehen werden könnte (…vgl dazu auch Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl, § 71 Rdn 25).